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Kanalisation
 
Besonders bei Arbeiten an der Kanalisation, mit den oft sehr großen Grabentiefen und dadurch entstehenden sicherheitstechnischen Anforderungen, ist eine ständige Überwachung bezüglich der Arbeitssicherheit (z.B. Verbau, Grabensicherung) dringend notwendig. Hierfür ist nicht mehr ausschließlich die ausführende Tiefbaufirma, sondern auch der Auftraggeber verantwortlich. Gemäß den Festlegungen der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 (BGBl. I 1998, 1283) ist der Auftraggeber einer Baumaßnahme heute in den meisten Fällen verpflichtet die Belange der Arbeitssicherheit sowohl in der Planungs-, als auch in der Realisierungsphase überwachen zu lassen. Dazu müssen sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne ausgearbeitet und in der Bauphase ein Koordinator für Arbeitssicherheit bestellt werden. Die I·S·T·W PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH kann mit entsprechend geschultem Personal diese Leistungen erbringen.

Referenzen
 
Kanal-, Gas-, Wasserleitungs- und Straßenbau Wettegasse in Markgröningen
Aufwendige Überwachung wegen parallel verlaufenden Gewerken

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